Datum: 21.03.2019

Unfaire Klauseln bei City-Mietfahrrädern

vzbv klagt erfolgreich gegen Nextbike

Leihfahrräder - Tiberius Gracchus - AdobeStock

Quelle: Tiberius Gracchus - AdobeStock

  • Zahlreiche unzulässige Klauseln in Vertragsbedingungen für Mieträder.

  • vzbv hat neun Vermieter von City-Fahrrädern abgemahnt.

  • Urteil des Landgerichts Leipzig: Nextbike darf Kunden nicht wegen Bagatellen von der Nutzung ausschließen.

Die Nextbike GmbH darf Kundinnen und Kunden nicht wegen jeder „unsachgemäßen Nutzung“ eines Mietfahrrads und auch nicht aus „begründetem Anlass“ von der Nutzung ausschließen. Diese Klauseln in den Bedingungen sind unwirksam, entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Es ist das erste Urteil zu einer im Sommer 2018 gestarteten Abmahnaktion des vzbv gegen neun Verleiher von City-Rädern.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Fahrräder zu fairen und transparenten Bedingungen mieten können“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Davon kann oft noch keine Rede sein. Viele Verleiher versuchen, die Haftung für die Verkehrssicherheit der Räder und für sämtliche Schäden auf ihre Kunden abzuwälzen. Einige behalten sich sogar vor, Preise und sonstige Bedingungen von einem Tag auf den anderen zu ändern.“

Fristlose Kündigung schon wegen Bagatellen

Allein in den Vertragsbedingungen von Nextbike beanstandete der vzbv neun Klauseln. Das Unternehmen war teilweise einsichtig und verpflichtete sich, sieben Klauseln nicht mehr zu verwenden. Vor dem Landgericht Leipzig waren daher nur noch zwei Bedingungen strittig. Nextbike hatte sich darin vorbehalten, Kunden bei „unsachgemäßer Nutzung“ eines Mietfahrrads sofort von der Nutzung auszuschließen. Schon ein Verstoß gegen die Bestimmung, den Fahrradkorb mit nicht mehr als fünf Kilogramm zu belasten, hätte demnach zu einer Sperre führen können.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel unverhältnismäßig sei. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung ermögliche sie auch bei Bagatellverstößen und ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das Unternehmen dürfe Kunden auch nicht bei „begründetem Anlass“ von der weiteren Ausleihe ausschließen. Diese Formulierung sei nicht klar und verständlich.

Tücken im Kleingedruckten

Seit Juni 2018 hat der vzbv neun Verleiher von City-Rädern abgemahnt und insgesamt 52 für Verbraucher nachteilige Klauseln beanstandet. Sechs Unternehmen haben bislang eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen Nextbike, die LimeBike Germany GmbH und die Münchener Verkehrsgesellschaft mbH hat der vzbv Klage erhoben.

Die vom vzbv kritisierten Klauseln reichen von unzulässigen Haftungsausschlüssen bis zu Verstößen gegen den Datenschutz. Teilweise lehnen die Unternehmen jede Haftung für den Zustand der Mieträder ab. Kunden sollen dagegen auch für unverschuldete Schäden haften. Sie werden außerdem oft dazu verpflichtet, die Räder vor jedem Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel zu überprüfen. Die geforderte Inspektion können sie in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

Manche Unternehmen nehmen sich zudem das Recht heraus, Preise und sonstige Bedingungen nach Gutdünken zu ändern. LimeBike etwa darf den Vertrag „jederzeit von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung des Fahrers nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung oder Ursache einseitig ergänzen, anpassen und/oder ändern.“

Die Klausel verstößt nach Auffassung des vzbv eindeutig gegen deutsches Recht. Das soll aber nach dem Willen des Unternehmens ohnehin nicht gelten. In einer weiteren Klausel heißt es: „Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien“. Auch eine solche Rechtswahl ist nach Ansicht des vzbv unwirksam.

Mehr Verbraucherschutz nötig

„Mieträder kommen dem Bedürfnis der Verbraucher nach Flexibilität entgegen. Digitale Buchungsmöglichkeiten machen den Zugang einfach. Wer aber nachhaltig überzeugen will, muss Verbraucherschutz sowie ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten. Wo es noch Lücken gibt, müssen diese schnellstmöglich geschlossen werden“, fordert Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.

Datum der Urteilsverkündung: 21.03.2019

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Urteil des Landgerichts Leipzig gegen Nextbike | Az. 08 O 2124/18 | 19.02.2019, nicht rechtskräftig

Urteil des Landgerichts Leipzig gegen Nextbike | Az. 08 O 2124/18 | 19.02.2019, nicht rechtskräftig

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